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LG Bremen, 03.01.2005 - 8 T 38/05 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
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- BGH, 20.01.2004 - VI ZB 76/03
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Rechtsanwalts für den Versicherungsnehmer …
Auszug aus LG Bremen, 03.01.2005 - 8 T 38/05
Die Bestellung eines eigenen Anwalts durch den Versicherungsnehmer bei Geltendmachung des Direktanspruchs gegen den Haftpflichtversicherer und des Schadensersatzanspruchs gegen den Halter/Fahrer des versicherten Fahrzeugs in einem gemeinsamen Rechtsstreits wäre nur dann notwendig (und die Kosten damit erstattungsfähig) iSv. § 91 Abs. 1 ZPO , wenn ein besonderer sachlicher Grund für die Einschaltung eines eigenen Anwalts bestünde (vgl. BGH RPfleger 2004, 314). - OLG Bremen, 25.02.1988 - 2 W 8/88
Auszug aus LG Bremen, 03.01.2005 - 8 T 38/05
Dieser Streit machte die Prozeßvertretung des Beklagten zu 1) als Versicherungsnehmer durch einen eigenen Anwalt nicht notwendig, denn diese Fragen können in diesem Verfahren nicht geklärt werden, der Streit ist vielmehr in einem gesonderten Prozess auszutragen (vgl. OLG Bremen VersR 1988, 1304 [OLG Bremen 25.02.1988 - 2 W 8/88] ; OLG Hamm MDR 1990, 1019).